Zum Redaktionsbereich  Zu den Auftritten


Sie sind hier: Startseite / Staatsanwaltschaften / Aktuelles und Themen / Führerschein weg, was nun?
Inhalt:

 Unbedenklichkeitsbescheinigung

 Medizinisch-Psychologische Untersuchung

 AFN (Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.)

AVS AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen & Beratungen)

 DEKRA Akademie GmbH

 IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH)

 MTO Fahreignung GmbH

 TÜV SÜD Pluspunkt

 

Informationsblatt für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer

Haben Sie unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt und sind Sie zum ersten Mal deswegen verurteilt worden? Ist dabei eine Sperre für die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis verhängt worden?

Dann besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Sperrfrist auf Ihren Antrag vom Gericht abgekürzt wird. Dabei wird die Staatsanwaltschaft sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine dreimonatige Verkürzung der Sperrfrist aussprechen. Bedingung hierfür ist, dass Sie erfolgreich an einer geeigneten Nachschulung teilnehmen. Der Antrag sollte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden, da eine Antragstellung unmittelbar bei Gericht zu Verzögerungen führen kann.

Zum Seitenanfang

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachschulung:

  • Es handelt sich um Ihr erstes Alkoholdelikt. Sie dürfen vorher keine weiteren Verkehrsdelikte oder andere Straftaten, welche die Kraftfahreignung in Frage stellen, begangen haben.
  • Spätestens vor Kursende müssen Sie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Führerscheinstelle vorlegen, aus der sich ergibt, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist keine Bedenken gegen die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis bestehen.
  • Bei einem Blutalkoholwert im Bereich zwischen 1,6 und 1,99 Promille oder – auf Verlangen der Verwaltungsbehörde – in weiteren besonders gelagerten Fällen ist vor Kursbeginn eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen.
  • Bei einem Blutalkoholwert ab 2 Promille ist die Kursteilnahme ausgeschlossen.

Die Kurse beinhalten weder Tests noch Prüfungen. Näheres über ihren Inhalt, Ablauf, Kosten usw. erfahren Sie unter den nachfolgend angegebenen Anschriften und Telefonnummern.

Zum Seitenanfang

In Baden-Württemberg werden entsprechende Nachschulungen von folgenden Veranstaltern durchgeführt:

 

AFN (Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.):

Kursmodell: IRaK-S

Anlaufadresse: AFN, Sülzburgstr. 13, 50937 Köln

Tel.: (01 80) 2 31 94 94 (6 Ct pro Anruf aus dem Festnetz), Fax: (02 21) 9 41 78 40

 afn@afn.de

 http://www.afn.de

 

Zum Seitenanfang

 

AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen & Beratungen)

Kursmodell: Einzel-Schulungsmaßnahme

Anlaufadresse: AvS, Hornusstraße 16, 79108 Freiburg

Telefon: (0800) 4545400; Telefax: (0761) 33134

eMail mail@avs-freiburg.de;

Externer Link avs-freiburg.de

 

Zum Seitenanfang

 

DEKRA Akademie GmbH -MPD- (Medizinisch-Psychologische Dienstleistungen) und LizenznehmerK:

Kursmodell: DEKRA-mobil (nur bei Blutalkoholwerten unter 1,6 Promille)

Anlaufadresse: DEKRA Akademie GmbH -MPD-, Rotherstraße 7, 10245 Berlin

Tel.: 01805/33 57 26 73 oder (030) 29 00 80-300, Fax: -301

 MPD@dekra.com

 dekra-akademie.de (Führerscheinproblem)

 

Zum Seitenanfang

 

IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH):

Kursmodell: IFT-S

Anlaufadresse: IfS, Baumeisterstr. 11, 20099 Hamburg

Tel.: (08 00) 35 35 001 (kostenfrei), Fax: (0 40) 39 88 85 10

 IfSGmbH-Hamburg@t-online.de

 http://www.ifs-seminare.de

 

Zum Seitenanfang

 

MTO Fahreignung GmbH:

Kursmodell: Schulung zur Sperrfristverkürzung

Anlaufadresse: MTO Fahreignung GmbH, Schweickhardtstraße 3, 72072 Tübingen

Tel.: (07071) 7952820, Fax: (07071) 79528299

 info@mto-fahreignung.de

 www.mto-fahreignung.de

 

Zum Seitenanfang

 

TÜV SÜD Pluspunkt:

Kursmodell: Mainz 77

Anlaufadresse: TÜV Süd Pluspunkt, Barthstraße 24, 80339 München

Tel.: (0800) 3575757

 pluspunkt@tuev-sued.de

 www.tuev-sued.de/pluspunkt

 

Zum Seitenanfang