Inhalt:
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Medizinisch-Psychologische Untersuchung
AFN (Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.)
AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen & Beratungen)
IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH)
Informationsblatt für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer
Haben Sie unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt und sind Sie zum ersten Mal deswegen verurteilt worden? Ist dabei eine Sperre für die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis verhängt worden?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Sperrfrist auf Ihren Antrag vom Gericht abgekürzt wird. Dabei wird die Staatsanwaltschaft sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine dreimonatige Verkürzung der Sperrfrist aussprechen. Bedingung hierfür ist, dass Sie erfolgreich an einer geeigneten Nachschulung teilnehmen. Der Antrag sollte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden, da eine Antragstellung unmittelbar bei Gericht zu Verzögerungen führen kann.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachschulung:
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Es handelt sich um Ihr erstes Alkoholdelikt. Sie dürfen vorher keine weiteren Verkehrsdelikte oder andere Straftaten, welche die Kraftfahreignung in Frage stellen, begangen haben.
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Spätestens vor Kursende müssen Sie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Führerscheinstelle vorlegen, aus der sich ergibt, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist keine Bedenken gegen die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis bestehen.
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Bei einem Blutalkoholwert im Bereich zwischen 1,6 und 1,99 Promille oder – auf Verlangen der Verwaltungsbehörde – in weiteren besonders gelagerten Fällen ist vor Kursbeginn eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen.
- Bei einem Blutalkoholwert ab 2 Promille ist die Kursteilnahme ausgeschlossen.
Die Kurse beinhalten weder Tests noch Prüfungen. Näheres über ihren Inhalt, Ablauf, Kosten usw. erfahren Sie unter den nachfolgend angegebenen Anschriften und Telefonnummern.
In Baden-Württemberg werden entsprechende Nachschulungen von folgenden Veranstaltern durchgeführt:
AFN (Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.):
Kursmodell: IRaK-S
Anlaufadresse: AFN, Sülzburgstr. 13, 50937 Köln
Tel.: (01 80) 2 31 94 94 (6 Ct pro Anruf aus dem Festnetz), Fax: (02 21) 9 41 78 40
AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen & Beratungen)
Kursmodell: Einzel-Schulungsmaßnahme
Anlaufadresse: AvS, Hornusstraße 16, 79108 Freiburg
Telefon: (0800) 4545400; Telefax: (0761) 33134
DEKRA Akademie GmbH -MPD- (Medizinisch-Psychologische Dienstleistungen) und LizenznehmerK:
Kursmodell: DEKRA-mobil (nur bei Blutalkoholwerten unter 1,6 Promille)
Anlaufadresse: DEKRA Akademie GmbH -MPD-, Rotherstraße 7, 10245 Berlin
Tel.: 01805/33 57 26 73 oder (030) 29 00 80-300, Fax: -301
dekra-akademie.de (Führerscheinproblem)
IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH):
Kursmodell: IFT-S
Anlaufadresse: IfS, Baumeisterstr. 11, 20099 Hamburg
Tel.: (08 00) 35 35 001 (kostenfrei), Fax: (0 40) 39 88 85 10
MTO Fahreignung GmbH:
Kursmodell: Schulung zur Sperrfristverkürzung
Anlaufadresse: MTO Fahreignung GmbH, Schweickhardtstraße 3, 72072 Tübingen
Tel.: (07071) 7952820, Fax: (07071) 79528299
TÜV SÜD Pluspunkt:
Kursmodell: Mainz 77
Anlaufadresse: TÜV Süd Pluspunkt, Barthstraße 24, 80339 München
Tel.: (0800) 3575757
