Suchfunktion

Verhandlung über „Vertrauensbewertung“ eines Internetblogs

Datum: 08.03.2023

Kurzbeschreibung: Landgericht Karlsruhe verhandelt über „Vertrauensbewertung“ eines Internetblogs (LG Karlsruhe, 13 O 6/23 KfH)

Am 29.03.2023, 14 Uhr, Saal 130, verhandelt das Landgericht (Kammer für Handelssachen) öffentlich über den Erlass einer einstweiligen Verfügung in einem Rechtsstreit zwischen der Achgut Media GmbH (kurz: Achgut; Antragstellerin) und der NewsGuard Technologies GmbH (kurz: NewsGuard; Antragsgegnerin).

Achgut wurde 2004 von den Publizisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet und betreibt unter dem Namen „Die Achse des Guten“ nach ihrer eigenen Darstellung einen der reichweitenstärksten politischen Autoren-Blogs in der Bundesrepublik. NewsGuard erstellt – ebenfalls nach eigener Darstellung – sog. Vertrauensbewertungen für Nachrichtenquellen im Internet. Die Bewertungen erfolgen auf Grundlage von neun Kriterien zu Glaubwürdigkeit und Transparenz, die nach der Auffassung von NewsGuard grundlegende journalistische Standards widerspiegeln und unpolitisch sein sollen. NewsGuard stellt unter anderem ein Add-In zu verschiedenen Internet-Browsern zur Verfügung. Bei der Suche über gängige Internetsuchmaschinen wird die von NewsGuard erstellte Vertrauensbewertung der Webseite mit dem jeweiligen Suchergebnis verknüpft und dem Nutzer angezeigt

Gegenstand des im Wettbewerbsrecht angesiedelten Rechtsstreits ist die Frage, ob es NewsGuard erlaubt ist, die Webseite achgut.com in einer „Top Ten“-Liste der „einflussreichsten Desinformations-Webseiten“ aufzuführen, wie geschehen unter der URL https://www.newsguardtech.com/de/misinformation-monitor/dezember-2022/. 

Neben Fragen der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts Karlsruhe und des Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Parteien ist streitentscheidend, ob die Aufnahme der Webseite der Antragstellerin in den „Misinformation Monitor“ eine unlautere Herabsetzung darstellt. Herabsetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers, seines Unternehmens oder seiner Leistungen durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung. Es wird zunächst zu prüfen sein, ob die neun Bewertungskriterien allgemein geeignet sind, eine negative Bewertung wie im Fall der Antragstellerin zu tragen. Bezogen auf den konkreten Fall ist sodann näher zu betrachten, ob die Antragsgegnerin ihre Einstufung der Webseite der Antragstellerin (als unzuverlässig und gegen grundlegende journalistische Standards verstoßend) tragfähig begründet. Diese Begründung erfolgt im Wesentlichen unter kritischer Auseinandersetzung mit Artikeln, die auf achgut.com zum Thema COVID-19 veröffentlicht wurden.

§ 4 Unlauterer Wettbewerb-Gesetz (UWG) Mitbewerberschutz lautet:

Unlauter handelt, wer

1. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft; (…)

Fußleiste