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Streitbeitritt in Sachen Achgut Media ./. Twitter, Verhandlung am 13.09.2023

Datum: 12.09.2023

Am morgigen Verhandlungstermin (13.09.2023, 14.30 Uhr, Saal 130, Az. 13 O 50/22 KfH und 13 O 62/22 KfH) wird im Rechtsstreit zwischen der Achgut Media GmbH („Achgut“) und Twitter International Unlimited Company („Twitter“) nach eigener Ankündigung einer der Autoren teilnehmen, die unter #achbessercrew auf Twitter Boykottaufrufe an Unternehmen versandt haben, die auf der Seite von Achgut Werbung geschaltet haben. Dieser Autor ist - anwaltlich vertreten - am 11.09.2023 dem Rechtsstreit als sog. Streithelfer auf Seiten von Twitter beigetreten.

Zum Hintergrund (siehe auch die Pressemitteilung vom 07.09.2013): 

Achgut wurde 2004 von den Publizisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet und betreibt unter dem Namen „Die Achse des Guten“ nach eigener Darstellung einen der reichweitenstärksten politischen Autoren-Blogs in der Bundesrepublik. Ab Sommer 2022 versandten einige Nutzer des Twitter-Dienstes eine große Zahl von Boykottaufrufen an solche Unternehmen, die auf der „Achse des Guten“ Werbung schalteten (Beispiel: „Auweia @AudiOfficial! Seid ihr sicher, dass ihr auf Achgut (schlimm genug!) im Umfeld des Lügners, Impfgegners und Coronaverharmlosers #Homburg mit eurer Werbung gut vertreten seid??“). Mehrere Unternehmen stellten daraufhin ihre dortige Werbung ein oder prüften entsprechende Schritte. Achgut wehrte sich mit insgesamt 125 inhaltlich meist sehr ähnlichen Tweets (Beispiel: „Es handelt sich um eine von einem erklärten Antisemiten betriebene Kampagne, zu der der Titel ,Werbt nicht bei Juden!’ passen würde. Wir bitten Sie sorgfältig zu prüfen, oh Sie sich hier zum Handlanger antisemitischer Aktivisten machen wollen oder nicht.“). Twitter warf Achgut daraufhin Verstöße gegen die Twitter-Regeln, insbesondere die „Richtlinie zu Plattformmanipulationen und Spam” vor. Danach ist es u.a. verboten, wiederholt identische oder fast identische Tweets zu posten. Letztlich sperrte Twitter den Account von Achgut. 

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